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Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte: Ergebnisse der zweiten Erhebung

Wirtschaft und Menschenrechte

Wirtschaft und Menschenrechte, © AA

11.08.2020 - Artikel

Seit 2018 laufen, wie im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) vorgesehen, Unternehmensbefragungen dazu, inwieweit Unternehmen bei ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten Menschenrechte achten. Die Ergebnisse der finalen Erhebung 2020 liegen nun vor.

Im Rahmen eines Monitorings wurden Firmen, die mehr als 500 Beschäftigte haben und in Deutschland ansässig sind dazu befragt, ob sie die im NAP definierten fünf sogenannten Kernelemente umsetzen.

Heute wurden der Bundesregierung die Ergebnisse der Befragung 2020 im Einzelnen präsentiert: Das Ziel, dass die Hälfte der Unternehmen diese Kernelemente angemessen umsetzen, wurde nicht erreicht. Demnach erfüllen 13 bis 17 Prozent der Unternehmen die Anforderungen des NAP vollständig. 83 bis 87 Prozent der Unternehmen erfüllen sie nicht. Innerhalb der letzten Gruppe befinden sich 10 bis 12 Prozent der Unternehmen auf einem guten Weg zur Erfüllung des NAP. Weitere rund 1 Prozent haben einen hinreichenden Umsetzungsplan bis spätestens Ende 2020.*

Nach Bekanntwerden der ersten Ergebnistendenz sagte Außenminister Heiko Maas am 14.7.2020:

Es zeigt sich, dass sich einerseits bereits viele deutsche Unternehmen intensiv mit menschenrechtlichen Fragen ihrer weltweiten Geschäftstätigkeit auseinandersetzen und Probleme tatkräftig angehen. Andererseits zeigt das vorläufige Ergebnis aber auch sehr deutlich, dass viele Unternehmen hinter der Erwartungshaltung der Bundesregierung zurückgeblieben sind.
Die Einhaltung von Menschenrechten darf aber keine Frage individuellen Engagements sein. Wir müssen deshalb jetzt über gesetzliche Regelungen sprechen, damit sich vorbildliches Verhalten von Unternehmen lohnt und die schwarzen Schafe zur Rechenschaft gezogen werden.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Erhebungsbericht wurde heute im zuständigen Interministeriellen Ausschuss Wirtschaft und Menschenrechte vorgestellt, der nun über den Entwurf berät. Dabei werden die Ergebnisse auch mit den Stakeholdern (Sozialpartner, Wirtschaftsverbände und Nichtregierungsorganisationen) diskutiert. Der Bericht soll im Herbst 2020 veröffentlicht werden.

Auf Basis des Berichts entscheidet die Bundesregierung über mögliche Folgemaßnahmen - zum Beispiel eine verbindliche Regelung zur Sorgfaltspflicht für Unternehmen. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor: „Wir setzen uns für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ein, einschließlich des öffentlichen Beschaffungswesens. Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“

Hintergrundinformationen zum NAP-Monitoring 2018-2020

Das NAP-Monitoring hat zum Ziel, Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung menschenrechtlicher Standards zu überprüfen. Vom 2. März bis zum 29. Mai 2020 lief die abschließende Monitoring-Erhebung. Das NAP-Monitoring ist ein mehrstufiger Prozess, der im Jahr 2018 startete. Es handelte sich nun um die abschließende Befragungsrunde. Jährlich wurden Zwischenberichte vorgelegt. Von den insgesamt gut 7.400 Unternehmen, die im Fokus des NAP-Monitorings stehen, wurden im Jahr 2020 rund 2.200 Unternehmen bei einer Zufallsstichprobe eingeladen, den Fragebogen auszufüllen.

Aufgrund der schwierigen Situation vieler Unternehmen in Deutschland und weltweit sowie der Belastung ihrer Ressourcen durch die COVID-19-Pandemie war der Befragungszeitraum bis Ende Mai verlängert worden. Das Quorum für repräsentative Ergebnisse konnte mit 455 ausgefüllten Fragebögen erreicht werden. Die wissenschaftliche Erhebung erfolgte anonymisiert: Die Namen der Unternehmen, die der durchführende Dienstleister Ernst and Young GmbH anschrieb, sind der Bundesregierung nicht bekannt und werden nicht veröffentlicht.

Monitoring zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechtezur wissenschaftlichen Durchführung des Monitorings, Transparenz und Struktur des Verfahrens

Katalog wesentlicher Fragen (FAQ) zum NAP-Monitoring PDF / 538 KB

*Aus wissenschaftlichen, statistischen Gründen können die Ergebnisse nur als Bandbreite angegeben werden.

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